Welche Informationen hat das Finanzamt eigentlich über mich? Mehr, als man denkt …
Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind insbesondere die Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten der Bundesabgabenordnung. Steuerpflichtige müssen ihre für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen. Gleichzeitig verfügt die Finanzverwaltung über externe Informationsquellen.
Ein zentrales Instrument sind sogenannte Kontrollmitteilungen. Dabei werden Daten ausgetauscht. Beispiele sind Lohnzettel (L16), Kapitalerträge von Banken oder Meldungen im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen. Im internationalen Bereich erfolgt der Informationsaustausch beispielsweise über Kontodaten, Kapitalerträge und neu ab Juli 2027, auch Kryptotransaktionen.
Darüber hinaus nutzt die Finanz öffentlich zugängliche Quellen: Firmenbuch, Grundbuch oder auch Internetauftritte können im Rahmen von Außenprüfungen herangezogen werden. Digitale Recherchemöglichkeiten spielen eine zunehmend wichtige Rolle. Social-Media-Profile oder Online-Marktplätze können Anhaltspunkte für nicht erklärte Einkünfte liefern. Das Datenschutzrecht setzt hier allerdings klare Grenzen.
Fazit: Absolute Anonymität im Steuerrecht gibt es nicht. Wer Einkünfte erzielt, sollte davon ausgehen, dass relevante Informationen ermittelt werden können. Die Einnahmen sollten daher von vornherein nachvollziehbar angegeben werden.