Seit 9. Jänner 2017 kann man die Investitionszuwachsprämie beantragen, aber erst wenn die Förderrichtlinie auf dem Tisch liegt, sind die Förderbedingungen endgültig klar.
Investitionszuwächse ab 50.000 € werden mit einer nicht rückzahlbaren Prämie bis zu 15 % gefördert. Förderbar sind materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen in Österreich, die die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre übersteigen. Ausgenommen sind unter anderem Investitionen in KFZ, Grundstücke und immaterielle Güter wie Software.
Den Antrag muss man vor Projektbeginn – das ist die rechtsverbindliche Bestellung – bei der Austria Wirtschaftsservice (AWS) bzw. bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) stellen. Keine Förderung gibt es für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Apotheken, Ärzte oder Wirtschaftstreuhänder mit Ausnahme der Ziviltechniker und Architekten. Die Investitionen müssen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt und danach innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden.
Tipp:
Schätzen Sie im Antrag die Investitionen großzügig. Die Förderung bekommen Sie im Nachhinein auf die nachgewiesenen Investitionen.