Sozialversicherung
16. März 2025

Wie lege ich Vorsorgekassen zusammen?

Im Laufe der Berufslaufbahn wechseln viele Berufstätige mehrmals den Arbeitgeber und haben daher oft Mitarbeitervorsorgebeiträge (Abfertigung Neu) in verschiedenen Vorsorgekassen. Eine Zusammenführung dieser Beiträge in die Kasse des aktuellen Arbeitgebers ist möglich und verbessert die Übersicht.

Voraussetzung ist, dass die Abfertigungsbeiträge in der alten Vorsorgekasse seit mindestens drei Jahren beitragsfrei ruhen.

Alternativ können die Beiträge nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausgezahlt und das Geld selbst angelegt werden. Eine Auszahlung ist jedoch nicht möglich, wenn das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, Entlassung oder unberechtigten Austritt endet.

Das Zusammenlegen der Beiträge ist unkompliziert und schnell erledigt: Beschäftigte stellen bei der aktuellen Kasse einen Antrag und reichen eine Kopie ihres Lichtbildausweises ein. Die Beiträge werden dann in die aktuelle Vorsorgekasse übertragen. Auch wenn die Unterschiede bei den Renditen zwischen den einzelnen Kassen nur gering sind, sorgt die Zusammenführung für eine bessere Übersicht.

Grund zur Sorge gibt es keinesfalls: Vorsorgebeiträge gehen auch dann nicht verloren, wenn sie bei verschiedenen Kassen liegen. Eine Zusammenlegung ist nicht zwingend notwendig.

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