Beim klassischen Ferialjob handelt es sich um Schüler oder Studenten, die sich im Sommer etwas dazuverdienen möchten. Sie müssen vor Arbeitsantritt vom Dienstgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden und es gelten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. der Kollektivvertrag.
Wer über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € pro Monat (Wert 2025) verdient, ist bei der ÖGK voll versichert. Verdient der Arbeitnehmer monatlich unter dieser Grenze, ist er nur unfallversichert. Wenn ein Ferialarbeitnehmer nur in den Ferien arbeitet, erhält er wahrscheinlich trotz Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze die gesamte bezahlte Lohnsteuer von der Finanz retour.
Für den Bezug der Familienbeihilfe muss auf die Höhe des Zuverdienstes geachtet werden. Für Jugendliche bis zum 19. Geburtstag wirkt sich der Zuverdienst nicht auf den Familienbeihilfebezug aus. Ab dem Kalenderjahr in das der 20. Geburtstag fällt, wird es jedoch heikel: Übersteigt das Einkommen die Grenze von 17.212 € im Jahr (Wert: 2025), entfällt die Familienbeihilfe stufenweise.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten auch die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe geprüft werden.